SRK-Anerkennung für Pflegefachpersonen mit einer Fachweiterbildung Intensivpflege
Worum geht es?
Wer als Pflegefachperson in der Schweiz arbeiten möchte, benötigt in jedem Fall die SRK-Anerkennung der Grundausbildung. Ohne diese Anerkennung ist keine Anstellung in einem Schweizer Spital möglich.
Besonders Pflegekräfte mit einer Fachweiterbildung in Intensivpflege haben hervorragende Chancen – auch wenn diese Weiterbildung vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) selbst nicht offiziell anerkannt wird.
ℹ️ Mehr zum SRK-Anerkennungsverfahren hier
1. Strukturierte Abläufe beim SRK – das müssen Sie wissen
Das SRK prüft ausschließlich Ihre Grundausbildung, beispielsweise:
- Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger
- Pflegefachfrau / Pflegefachmann (Deutschland, Österreich oder EU-Ausbildung)
➡️ Ohne die SRK-Anerkennung Ihrer Grundausbildung ist keine Tätigkeit in der Schweiz möglich.
Mehr Informationen: Grundvoraussetzungen für die SRK-Anerkennung.
2. Fachweiterbildung Intensivpflege – geschätzt, aber nicht SRK-anerkannt
Die in Deutschland etablierte zweijährige Fachweiterbildung Intensivpflege wird vom SRK nicht separat anerkannt.
👉 In der Praxis jedoch sind diese Weiterbildungen hoch angesehen, insbesondere auf IMC- und IPS-Stationen.
Ein Vorteil für Bewerbungen: Schweizer Spitäler berücksichtigen Ihre Zusatzqualifikation sehr positiv.
➡️ Passende Jobs: Aktuelle Stellen in der Intensivpflege.
3. Anästhesiepflege – Spezialfall mit Einschränkungen
Die deutsche Weiterbildung in Anästhesiepflege ist nicht mit der schweizerischen Ausbildung vergleichbar.
- In der Schweiz handelt es sich um einen eigenständigen Bildungsweg (z. B. DAS in Anästhesiepflege nach dem Berner Modell).
- Ärztliche Supervision ist obligatorisch.
- Eine direkte Anstellung ist daher meist nicht möglich, selbst mit langjähriger Berufserfahrung.
Wichtige Hinweise für Fachweiterbildungen
Damit Ihre Fachweiterbildung berücksichtigt werden kann, benötigen Sie:
- Nachweis durch Urkunden, Curricula und Berufserfahrung
- Die Weiterbildung wird nicht durch das SRK anerkannt, ist aber für Stellenbesetzungen entscheidend
✅ Anstellung möglich, wenn die SRK-Anerkennung der Grundausbildung vorliegt und die Weiterbildung glaubhaft nachgewiesen wird.
❌ Die Weiterbildung ist kein Bestandteil der SRK-Anerkennung.
Wichtig für die Anerkennung von Diplomen mit Fachweiterbildung
Bitte beachten Sie:
Zusammenfassung – was anerkannt wird und was nicht:
| Spezialisierung | SRK-anerkennbar? | In der Praxis akzeptiert? | Anstellung möglich? |
| Grundausbildung Pflege | ✅ Ja | ✅ Ja | ✅ Ja |
| Intensivpflege | ❌ Nein | ✅ Ja (mit Nachweis) | ✅ Ja (v. a. auf Intensivstationen) |
| Notfallpflege | ❌ Nein | ✅ Ja (je nach Bedarf) | ✅ Ja (auf Notfallstationen) |
| Anästhesiepflege | ❌ Nein | ⚠️ Eingeschränkt | 🚫 Meist nicht möglich |
Voraussetzungen für eine Tätigkeit in der Schweiz:
- Bereitschaft, den SRK-Anerkennungsprozess zu durchlaufen
- Abgeschlossene Ausbildung als
- Pflegefachfrau / Pflegefachmann
- Gesundheits- und Krankenpflegerin / -pfleger (Deutschland, Österreich)
- Krankenschwester / Krankenpfleger (ältere Berufsbezeichnung, weiterhin gebräuchlich)
- Examinierte Pflegekraft (Deutschland)
- Operationstechnische Assistentin / Assistent (OTA / TOA, OP-Pflege)
- Pflegefachperson mit Weiterbildung in Intensivpflege (IMC/IPS, z. B. NDS HF Intensivpflege)
- Mindestens zwei Jahre aktuelle Berufserfahrung in einem Spital od. Klinik in Deutschland oder Österreich
- Gute Deutschkenntnisse (mindestens Niveau B2)
- EU- oder EFTA-Staatsbürgerschaft (aus arbeitsrechtlichen Gründen)
- ❌ Die Weiterbildung ist nicht Teil der offiziellen SRK-Anerkennung – aber oft eine Voraussetzung für bestimmte Stellen
Nächste Schritte für Sie:
- FAQ: Häufig gestellte Fragen zur SRK-Anerkennung
- Leben & Arbeiten in der Schweiz
- Stellenangebote für Pflegefachpersonen
- Unterstützung beim Anerkennungsprozess
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