SRK-Anerkennung für Pflegefachpersonen mit einer Fachweiterbildung Intensivpflege
Worum geht es?
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Strukturierte Abläufe beim SRK – das müssen Sie wissen:
1. Strukturierte Abläufe beim SRK – das müssen Sie wissen:
Die SRK-Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf Ihre Grundausbildung, z. B.:
- Gesundheits- und Krankenpfleger:in
- Pflegefachfrau / Pflegefachmann (Deutschland, Österreich oder EU-Ausbildung)
Ohne SRK-Anerkennung der Grundausbildung ist keine berufliche Tätigkeit in einem Schweizer Spital möglich.
2. Fachweiterbildung Intensivpflege: geschätzt, aber nicht SRK-Anerkannt
Die in Deutschland etablierte zweijährige Fachweiterbildung in Intensivpflege wird vom SRK nicht offiziell anerkannt.
In der Praxis jedoch sind diese Weiterbildungen hoch angesehen – insbesondere auf IMC- und IPS-Stationen.
3. Anästhesiepflege: Spezialfall mit Einschränkungen
Die deutsche Weiterbildung in Anästhesiepflege ist nicht mit der Schweizer Ausbildung gleichzusetzen.
In der Schweiz handelt es sich um einen eigenständigen Bildungsweg (z. B. DAS in Anästhesiepflege nach dem Berner Modell), mit anderen Anforderungen und ärztlicher Supervision.
Daher ist eine direkte Anstellung in der Anästhesiepflege in der Regel nicht möglich, selbst bei langjähriger Berufserfahrung.
Wichtig für die Anerkennung von Diplomen mit Fachweiterbildung
Bitte beachten Sie:
- Die Fachweiterbildung muss nachgewiesen werden:
→ durch Urkunden, Inhalte (Curriculum), und Berufserfahrung - Sie wird bei der Bewerbung und Stellenbesetzung berücksichtigt, aber nicht durch das SRK anerkannt
- Eine Anstellung ist möglich, wenn Sie die SRK-Anerkennung der Grundausbildung erhalten und Ihre Weiterbildung (z. B. Intensivpflege) glaubhaft nachweisen können
❌ Die Weiterbildung ist nicht Teil der offiziellen SRK-Anerkennung – aber oft eine Voraussetzung für bestimmte Stellen
Zusammenfassung – was anerkannt wird und was nicht:
| Spezialisierung | SRK-anerkennbar? | In der Praxis akzeptiert? | Anstellung möglich? |
| Grundausbildung Pflege | ✅ Ja | ✅ Ja | ✅ Ja |
| Intensivpflege | ❌ Nein | ✅ Ja (mit Nachweis) | ✅ Ja (v. a. auf Intensivstationen) |
| Notfallpflege | ❌ Nein | ✅ Ja (je nach Bedarf) | ✅ Ja (auf Notfallstationen) |
| Anästhesiepflege | ❌ Nein | ⚠️ Eingeschränkt | 🚫 Meist nicht möglich |
Für weitere Informationen rund um den Anerkennungsprozess sowie häufig gestellte Fragen empfehlen wir Ihnen einen Blick in unsere FAQ-Seite.
Dort findest Sie sämtliche wichtigen Details übersichtlich zusammengefasst.